Benutzungsordnung
Albert-Ludwigs-Universität
Deutsches Seminar –
Neuere Deutsche Literatur
Arthur-Schnitzler-Archiv
79085 Freiburg i.Br.
BENUTZUNGSORDNUNG
I. Das Arthur-Schnitzler-Archiv der Universität Freiburg (im folgenden zusammenfassend
»Archiv« genannt), ist dem Institut für Neuere Deutsche Literatur angegliedert.
II. Das Archiv kann für wissenschaftliche, literarische oder publizistische Arbeiten und
Studien kostenlos benutzt werden. Entgelte oder Gebühren müssen für besondere
Leistungen wie etwa Kopien und deren Nutzung erhoben werden.
Über die Öffnungszeiten des Archivs und die gültigen Kopierpreise sowie über die
Nutzungsgebühren und -bedingungen gibt die Internetseite des Archivs Auskunft.
Während der Schließzeiten der Universitätsgebäude bleibt das Archiv ebenfalls geschlossen.
Die Benutzerinnen und Benutzer (im Folgenden steht der »Benutzer« für beide
Geschlechter) werden gebeten, den Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer des
Aufenthalts Ihres Archivs-Besuch im Voraus mitzuteilen sowie ihr Forschungsvorhaben
kurz zu beschreiben.
III. Die Wiedergabe von Dokumenten des Archivs bedarf der Zustimmung des Archivs. Bei
der Veröffentlichung ist der Benutzer für die Einhaltung der urheberrechtlichen
Bestimmungen und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter verantwortlich.
Der Benutzer verpflichtet sich, von allen Veröffentlichungen und deren späteren Auflagen
oder Nachverwertungen, in denen er Material aus den Archivalien des Archivs ausgewertet
hat, dem Archiv sogleich nach dem Erscheinen unaufgefordert einen Beleg kostenlos
zuzustellen. Das gilt auch für Examens-, Diplom- und Magisterarbeiten. In der
Veröffentlichung muss das Arthur-Schnitzler-Archiv als Besitzer der Archivalien genannt
werden.
IV. Für die Bestellung von Reproduktionen sind entsprechende Formulare in der jeweils
gültigen Fassung zu verwenden. Die Preise für Reproduktionen jeglicher Art richten sich
nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Mit der Erlaubnis zur Abschrift/Kopie oder Veröffentlichung von Materialien verliert das
Archiv nicht das eigene Recht, diese Materialien in allen Formen auszuwerten oder anderen
Personen eine solche Auswertung zu gestatten. Der Benutzer versichert, die Kopien nur für
den angegebenen Zweck auszuwerten und nicht an Dritte weiterzugeben.
V. Das Rechtsverhältnis zwischen Archiv und Benutzer ist privatrechtlich. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Benutzung.
Freiburg i.Br., den 01. Januar 2010
Direktor gez. Prof. Dr. Achim Aurnhammer